GmbH

Die GmbH ist eine Rechtsform, bei der der Gesellschafter nur mit seinem Gesellschaftsanteil haftet, nicht mit seinem privaten Vermögen.

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Es handelt sich um eine juristische Person, die von mindestens einer Person (Gesellschafter) gegründet wird und als eigenständige Einheit agiert.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen haftet der Gesellschafter einer GmbH nur mit seinem Gesellschaftsanteil und nicht mit seinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz oder anderer finanzieller Probleme der GmbH nur das Geschäftsvermögen zur Verfügung steht, um Schulden zu begleichen, und das private Vermögen der Gesellschafter in der Regel geschützt bleibt.

Um eine GmbH zu gründen, müssen die Gründer eine Satzung aufstellen und notariell beglaubigen lassen. Es muss ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro vorhanden sein, das von den Gesellschaftern als Stammeinlage eingezahlt wird. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, wobei jeder Gesellschafter mindestens eine Stammeinlage leisten muss.

Die Geschäftsführung einer GmbH wird in der Regel von einem oder mehreren Geschäftsführern übernommen, die von den Gesellschaftern bestellt werden. Die Geschäftsführer sind für die Leitung der GmbH und die Umsetzung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung verantwortlich