AG

Die AG ist eine Rechtsform, bei der Aktionäre nur mit ihrem Aktienkapital haften und ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich ist.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform für Unternehmen, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt und von Aktionären gehalten wird. Eine AG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden und ist eine juristische Person.

Im Gegensatz zur GmbH haften die Aktionäre einer AG nur mit dem Betrag, den sie für ihre Aktien gezahlt haben und nicht mit ihrem privaten Vermögen. Die AG muss ein Mindestkapital von 50.000 Euro haben, das von den Aktionären als Grundkapital eingezahlt wird.

Die Leitung einer AG erfolgt durch den Vorstand, der von einem Aufsichtsrat überwacht wird. Der Vorstand führt die Geschäfte der AG und vertritt das Unternehmen nach außen. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren.

Eine AG bietet Vorteile wie die Möglichkeit, Kapital durch den Verkauf von Aktien zu beschaffen und die Haftungsbeschränkung der Aktionäre. Die Gründung einer AG ist jedoch aufgrund des hohen Mindestkapitals und der komplexen Struktur im Vergleich zu anderen Rechtsformen anspruchsvoller